Teilnahmebedinungen

Jede*r Teilnehmer*in stimmt mit Absenden der Anmeldung allen Punkten der Teilnahmebedingungen zu.
Wir behalten uns vor, zu disqualifizieren, sollte wider Regelwerk gehandelt werden!

Gewährleistungsausschluss

Die Regeln in diesem Reglement sind aus dem Leitfaden für den Traktor-Pulling / Trecker-Treck Sport in Schleswig Holstein entnommen.
Diese Regeln, die sich auf die Sicherheit der Ausrüstung aller Teilnehmer, Zuschauer und Besucher beziehen, liegen im Verantwortungsbereich jedes einzelnen Fahrers, der an der Ausübung von diesem Motorsport teilnimmt und sich somit zwangsläufig diesen Regeln unterwirft. Es ist keine ausdrückliche oder stillschweigende Garantie für Sicherheit beabsichtigt, noch darf diese aus der Veröffentlichung dieser Regeln gefolgert werden, auch wenn die Regeln eingehalten wurden. Nichts in diesem Reglement sollte als eine Garantie gegen Schäden oder Tod von Teilnehmern, Helfern und Zuschauern ausgelegt werden.

Haftungsausschussklausel

Der Veranstalter haftet nicht für eventuell entstandene Schäden an Schleppern oder bei Verletzungen oder Tod von Fahrern, Zuschauern, Besuchern und Helfern.

Allgemeiner Hinweis

Die Teilnahme am ist nur mit dem, für das jeweilige Fahrzeug benötigten, Führerschein möglich. Da die Teilnahme an Traktorpulling / Trecker Treck Veranstaltungen genau wie die Teilnahme an andern öffentlichen Veranstaltungen (z.B. Karnevalsumzug) keine landwirtschaftliche Tätigkeit ist, ist der Halter des jeweiligen Schleppers sofern er als Landwirtschaftliche Zugmaschine angemeldet ist (Grünes Kfz-Kennzeichen) verpflichtet die Teilnahme seiner Kfz-Versicherung anzumelden.

Allgemeine Teilnahmebedingungen für Fahrer

  • Alle Teilnehmer müssen dieses Reglement gelesen haben und anerkennen. Es gilt ausnahmslos für alle Klassen
  • Jede*r Teilnehmer*in muss im Besitz eines gültigen Führerscheins sein.
    Dieser muss unaufgefordert bei der Anmeldung vorgelegt werden.
    (ohne Führerschein ist kein Start möglich!!)
  • Das Warmlaufen lassen der Schlepper ist nur bei Standgas erlaubt.
  • Der Motor des Schleppers darf nur dann gestartet werden, wenn der Fahrer auch darauf sitzt. Absteigen von dem Schlepper ist nur erlaubt, wenn der Motor völlig zum Stillstand gekommen ist.
  • Es ist nur dem Fahrer erlaubt auf dem Schlepper zu sitzen, die Mitnahme von anderen Personen auf dem Schlepper beim Ziehen ist nicht gestattet. Selbiges gilt in der Frauenklasse!
  • Für die Teilnehmer ist es während des Wettkampfes verboten, alkoholhaltige Getränke zu sich zu nehmen. Auch die Einnahme von Medikamenten, Drogen o.ä. die, die Fahreigenschaft beeinträchtigen könnten, ist nicht gestattet.
  • Startberechtig sind nur Teilnehmer mit Fahrzeugen, welche mit einer Startnummer gekennzeichnet sind. Die Startnummer ist in Fahrtrichtung rechts am Fahrzeug gut sichtbar anzubringen.
  • Während des Zugvorgangs hat sich nur der startberechtigte Fahrer, das Bahnpersonal und das Bremswagenteam auf der Bahn aufzuhalten. Sollten sich Zuschauer oder Teamkollegen auf der Bahn befinden, wird der Zug nicht gestartet bzw. abgebrochen.
  • Vor dem Start ist zuerst die Kette vom Bremswagen auf Spannung zu bringen. Bei Anfahren mit fliegender Kupplung (bei lockerer Kette) erfolgt die Disqualifikation.
  • Gestartet wird erst dann, wenn der Signalgeber mit dem grünen Signal (z.B.: Blinkleuchte, Flagge) ein Zeichen gibt. Wird das rote Signal (z.B.: Blinkleuchte, Flagge) gesetzt, ist augenblicklich (das heißt sofort) zu stoppen.
  • Gerät der Schlepper beim Zugvorgang außerhalb der Bahnmarkierungen, führt dies automatisch zur Disqualifikation.
  • Den Anordnungen der Wettkampfleitung ist in allen Fällen Folge zu leisten.
  • Jeder Teilnehmer startet auf eigenes Risiko. Der Veranstalter kann nicht haftbar gemacht werden, wenn Schäden am Schlepper verursacht wurden. Selbiges gilt für Schäden, die durch die Maschine an Dritten entstehen.
  • Gestartet wird nach Reihenfolge. Unmittelbar vor dem Start erfolgt eine technische Sichtkontrolle, nicht Reglement konforme Fahrzeuge werden disqualifiziert.
  • Der erste Teilnehmer von der Starterliste macht einen Probezug, um den Bremswagen zu justieren. Diesem Starter wird die Möglichkeit gegeben, den Start zu wiederholen. (nur dann, wenn die Bremswagencrew mit der Einstellung des Bremswagens nicht einverstanden ist.) Startet der Teilnehmer ein zweites Mal, so geht die dann erzielte Weite in die Wertung ein, nicht aber der Weiteste von den beiden Zügen.
  • Im ersten Zugvorgang ist es erlaubt innerhalb der 10 Meter Marke den Zugvorgang abzubrechen und neu zu starten. Dies gilt nicht für das Finale.
  • Je Klasse darf ein Schlepper nur unter einer Startnummer starten.
  • Ein Starter darf mit einem Schlepper in mehreren Klassen starten.
  • Während des Wettkampfes in einer Klasse haben sich die Teilnehmer an oder auf ihrem Schlepper zu befinden, um einen reibungslosen Ablauf des Wettkampfes zu gewährleisten.
  • Vorbereitungsraum! Der Vorbereitungsraum ist der kenntlich gemachte Bereich hinter dem Bremswagen und der Waage. In dem sich nur der der Fahrer mit seinem Fahrzeug befindet und dies bis zum Start nicht mehr verlassen darf!
  • Die zurückgelegte Weite ist maßgebend für die Platzierung. Erreichen mehrere Teilnehmer einen Full Pull (80 Meter) oder die gleiche Weite wird ein Stechen durchgeführt. Jeder Teilnehmer hat sich mit eigener Kraft vor dem Bremswagen zu begeben und auch mit eigener Kraft von der Bahn zu fahren. Muss der Schlepper von der Bahn geschleppt werden, führt dies zur Disqualifikation des Teilnehmers.
  • Auf dem Veranstaltungsgelände ist Schrittgeschwindigkeit zu fahren.
  • Sollte ein Teilnehmer mit seinem Fahrzeug Kraftstoff, Öl oder Kühlflüssigkeit verlieren, so hat er diese Verunreinigung des Veranstaltungsplatzes, in kürzester Zeit, selber und auf eigene Kosten zu beseitigen.
  • Zuschauern ist es nicht erlaubt sich auf der Bahn aufzuhalten.
  • Das „Einbuddeln“ zum Ende des Ziehens ist nicht gestattet. Bei Widersetzen wird der Teilnehmer disqualifiziert.
  • Geht nach Meinung des Veranstalters eine Gefahr für Zuschauer oder Fahrer von dem Trecker aus, darf dieser den Trecker von der Veranstaltung disqualifizieren.