Jede*r Teilnehmer*in stimmt mit Absenden der Anmeldung allen Punkten der Teilnahmebedingungen zu.
Wir behalten uns vor, zu disqualifizieren, sollte wider Regelwerk gehandelt werden!
Gewährleistungsausschluss
Die Regeln in diesem Reglement sind dem Leitfaden für den Traktor-Pulling / Trecker Treck Sport in Schleswig-Holstein entnommen.
Diese Regeln, die sich auf die Sicherheit der Ausrüstung aller Teilnehmer Zuschauern und Besucher beziehen, liegen im Verantwortungsbereich jedes einzelnen Fahrers, der an der Ausübung dieses Traktor-Sportes teilnimmt und sich diesen Regeln unterwirft.
Es ist keine ausdrückliche oder stillschweigende Garantie für Sicherheit beabsichtigt, noch darf diese aus der Veröffentlichung dieser Regeln gefolgert werden, auch wenn die Regeln eingehalten wurden.
Nichts in diesem Reglement sollte als eine Garantie gegen Schäden oder Tod von Teilnehmern, Helfern oder Zuschauern ausgelegt werden!
Haftungsausschussklausel
Der Veranstalter haftet nicht für eventuell entstandene Schäden an Schleppern oder bei Verletzungen oder Tod von Fahrern, Zuschauern, Besuchern und Helfern.
Allgemeiner Hinweis
Die Teilnahme ist nur mit dem, für das jeweilige Fahrzeug benötigten, Fahrerlaubnis möglich. Da die Teilnahme an Traktor Pulling / Trecker Treck Veranstaltungen genau wie die Teilnahme an anderen öffentlichen Veranstaltungen (z.B. Karnevalsumzug) keine landwirtschaftliche
Tätigkeit ist, ist der Halter des jeweiligen Schleppers sofern er als Landwirtschaftliche Zugmaschine angemeldet ist (Grünes Kfz-Kennzeichen) verpflichtet die Teilnahme seiner Kfz-Versicherung anzumelden.
Allgemeine Teilnahmebedingungen für Fahrer
- Alle Teilnehmer müssen dieses Reglement gelesen haben und anerkennen. Es gilt für alle Klassen!
- Mit der Teilnahme gibt der Teilnehmer sein Einverständnis, dass auf dem Gelände gemachte Fotos, auf unserer Homepage und/oder den sozialen Netzwerken veröffentlich werden dürfen.
- Jeder Teilnehmer muss im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sein. Diese ist unaufgefordert bei der Regie vorzuzeigen!
- Der Motor des Schleppers darf nur dann gestartet werden, wenn der Fahrer auch darauf sitzt.
- Absteigen von dem Schlepper ist nur erlaubt, wenn der Motor völlig zum Stillstand gekommen ist.
- Es ist nur dem Fahrer erlaubt auf dem Schlepper zu sitzen, die Mitnahme von anderen Personen auf dem Schlepper ist nicht gestattet.
- Für die Teilnehmer ist es während des Wettkampfes verboten, alkoholische oder alkoholhaltige Getränke zu sich zu nehmen.
- Auch die Einnahme von Medikamenten, Drogen o.ä. die, die Fahreigenschaft beeinträchtigen könnten, ist nicht gestattet.
- Startberechtigt sind nur Teilnehmer mit Fahrzeugen, welche mit einer Startnummer gekennzeichnet sind.
- Die Startnummer ist so am Fahrzeug sichtbar anzubringen, das man sie von der Regie aus beim Zugvorgang lesen kann.
- Während des Zugvorgangs hat sich nur der startberechtigte Fahrer, das Bahnpersonal und das Bremswagenteam auf der Bahn aufzuhalten. Sollten sich Zuschauer oder Teamkollegen auf der Bahn befinden, wird der Zug nicht gestartet bzw. abgebrochen.
- Vor dem Start ist zuerst die Kette vom Bremswagen auf Spannung zu bringen.
- Bei Anfahren mit fliegender Kupplung bei lockerer Kette erfolgt die sofortige Disqualifikation.
- Gestartet wird erst dann, wenn der Signalgeber mit dem grünen Signal (z.B.: Blinkleuchte, Flagge) ein Zeichen gibt. Wird das rote Signal (z.B.: Blinkleuchte, Flagge) gesetzt, ist augenblicklich (das heißt sofort) zu stoppen.
- Fährt der Schlepper beim Zugvorgang außerhalb der Bahnmarkierungen, führt dies zur Disqualifikation.
- Den Anordnungen der Wettkampfleitung ist in allen Fällen Folge zu leisten.
- Jeder Teilnehmer startet auf eigenes Risiko. Der Veranstalter kann nicht haftbar gemacht werden für Schäden, die an dem Schlepper auftreten oder Schäden, die durch den Schlepper an Dritten verursacht werden.
- Gestartet wird nach Reihenfolge. Unmittelbar vor dem Start erfolgt eine technische Sichtkontrolle. Nicht Reglement konforme Fahrzeuge werden disqualifiziert.
- Der erste Teilnehmer von der Starterliste macht einen Probe Zug, um den Bremswagen zu justieren. Diesem Starter wird die Möglichkeit gegeben, den Start zu wiederholen, aber nur dann, wenn die Bremswagencrew mit der Einstellung des Bremswagens einverstanden ist. Startet der Teilnehmer ein zweites Mal, so geht die dann erzielte Weite in die Wertung ein, nicht aber der Weiteste der beiden Züge.
- Im ersten Zugvorgang ist es erlaubt innerhalb der 10 Meter Marke den Zugvorgang abzubrechen und neu zu starten.
- Dies gilt nicht für das Finale / Stechen.
- Je Klasse darf ein Schlepper nur unter einer Startnummer starten.
- Ein Starter darf mit einem Schlepper in mehreren Klassen starten.
- Beifahrer sind während des Ziehens nicht erlaubt. Nichtbeachtung führt zu sofortiger Disqualifikation!
- Während des Wettkampfes in einer Klasse haben sich die Teilnehmer an oder auf ihren Schlepper zu befinden, um einen reibungslosen Ablauf des Wettkampfes zu gewährleisten.- · Vorbereitungsraum! Der Vorbereitungsraum ist der kenntlich gemachte Bereich hinter dem Bremswagen und Waage. In dem sich nur der der Fahrer mit seinem Fahrzeug befindet und dies bis zum Start nicht mehr verlassen darf!
- Die zurückgelegte Weite ist maßgebend für die Platzierung. Erreichen mehrere Teilnehmer einen Full Pull (80 Meter) oder die gleiche Weite wird ein Stechen durchgeführt. Jeder Teilnehmer der einzelnen Klassen hat sich mit eigner Kraft vor dem Bremswagen zu begeben und auch mit eigner Kraft von der Bahn zu fahren. Muss der Schlepper von der Bahn geschleppt werden, führt dies zur Disqualifikation des Teilnehmers.
- Auf dem Veranstaltungsgelände ist Schrittgeschwindigkeit zu fahren.
- Das Warmlaufen der Fahrzeuge ist nur im Stand gestattet.
- Sollte ein Teilnehmer mit seinem Fahrzeug Kraftstoff, Öl oder Kühlflüssigkeit verlieren, so hat er diese Verunreinigung des Veranstaltungsplatzes, in kürzester Zeit, selbst und auf eigene Kosten zu beseitigen.
- Zuschauern ist es nicht erlaubt sich auf der Bahn aufzuhalten.
- Das „Einbuddeln“ zum Ende des Ziehens ist nicht gestattet. Bei Widersetzen wird der Teilnehmer disqualifiziert.
- Geht nach Meinung des Veranstalters eine Gefahr für Zuschauer oder Fahrer von dem Trecker aus, darf dieser den Trecker von der Veranstaltung disqualifizieren.
- Bei Schleppern mit Frontladern dürfen keine Arbeitsgeräte, z.B. Schaufel, Frontlader Gabel etc., angebracht sein Hinterradschlepper benötigen grundsätzlich einen Steigbegrenzer.
- In allen Klassen müssen die Fahrzeuge zum Wiegen, ob vor dem Zug oder nach dem Zug, wird auf der jeweiligen Veranstaltung separat angegeben.
- Auch die Oldtimerklassen müssen über die Waage.