Reglement Standardklasse

Jede*r Teilnehmer*in stimmt mit Absenden der Anmeldung allen Punkten der Teilnahmebedingungen zu.
Wir behalten uns vor, zu disqualifizieren, sollte wider Regelwerk gehandelt werden!

  • Nur Serienschlepper ohne Bauliche Veränderungen. In den Standardklassen muss ein originale/r Motor, Einspritzpumpe, Turbolader und Hydraulikblock verbaut sein. Umbauten, durch die die Betriebserlaubnis des Schleppers erlischt, führen auch gleichzeitig zur Disqualifikation des Teilnehmers. Unklarheiten wegen Umbauten am Schlepper müssen nachvollziehbar vom Teilnehmer zu beweisen sein. Keine Selbstbauten!
  • Der Traktor muss angemeldet sein und gültigen TÜV haben
  • Wiegen der Schlepper mit Fahrer als Gewichtseinheit
  • Außerhalb der abgesperrten Bahn darf nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden
  • Schlepper mit Zwillingsbereifung, sowie Terrabereifung werden nicht zugelassen.
    Bei Standardbereifung ist nur eine Größe bis 900er Reifen zugelassen.
  • Anhängepunkt: TÜV abgenommenes Zugmaul an serienmäßiger Befestigung, ohne Umlenkung
  • Zugmaulhöhe: für alle Standardklassen maximal 0,80m
  • Bei Schleppern mit Frontladern dürfen keine Arbeitsgeräte, z.B. Schaufel, Frontladergabel, etc. angebracht sein.
  • Arbeitsgeräte in der Fronthydraulik sind nicht erlaubt!
  • Hydraulische Oberlenker in der Fronthydraulik sind verboten
  • Die Frontgewichte dürfen in den folgenden Klassen die vorgegebene Länge ab der Haube nicht überschreiten. Standardklasse bis 7,5t = 1,00m; Standardklasse bis 9t = 1,20m ; Standardklasse ab 9t = 1,40m
  • Das Verlieren von Gewichten oder ähnlichem während des Ziehens führt zur Disqualifikation.
  • Das „Einbuddeln“ zum Ende des Ziehens ist nicht gestattet.
    Bei Widersetzen wird der Teilnehmer disqualifiziert.
  • Die reale Motornenndrehzahl darf, die im Fahrzeugschein angegebene Drehzahl, max. 10% überschreiten! Der Veranstalter behält sich Kontrollen vor.
  • Den Anweisungen der Bahnordner / der Regiewagenleitung ist unbedingt Folge zu leisten. (sonst erfolgt eine Disqualifikation)

Durch die Unterschrift bei der Anmeldung am Veranstaltungstag sprechen die Teilnehmer*innen den Veranstalter von jeglichen Schadensersatzansprüchen frei. Den Teilnehmern ist bekannt, dass die Teilnahme auf eigene Gefahr erfolgt. Das Startgeld beträgt 20 € je Start und Fahrzeug in allen Klassen.
Bei einer Disqualifikation oder dem Verpassen einer Klasse erfolgt keine Erstattung des Startgeldes.

Im Startgeld ist das Wiegen und der Eintritt (auch zur Zeltfete) für den Starter enthalten.

Nur ab Werk verbaute Anbauteile wie z.B. ESP, Turbolader, Ladeluftkühler, Düsen, etc. sind zugelassen.


Wer nachweislich mehr als 20% Leistung hat, als in den Papieren steht, wird disqualifiziert.

Das Regelwerk gilt auch für die Frauenklasse.