Reglement Standardklasse

Jede*r Teilnehmer*in stimmt mit Absenden der Anmeldung allen Punkten der Teilnahmebedingungen zu.
Wir behalten uns vor, zu disqualifizieren, sollte wider Regelwerk gehandelt werden!

  • Nur Serienschlepper ohne bauliche Veränderungen. In den Standard-Klassen muss Originalmotor, Einspritzpumpe und Turbolader und Hydraulikblock verbaut sein. Umbauten, durch die die Betriebserlaubnis des Schleppers erlischt, führt auch gleichzeitig zur Disqualifikation des Teilnehmers. Unklarheiten wegen Umbauten am Schlepper müssen laut Papieren vom Teilnehmer zu beweisen sein. Keine Selbstbauten!  Der Traktor muss angemeldet sein und einen gültigen TÜV haben. (Rote 06er Kennzeichen sind ausdrücklich nicht erlaubt!)
  • Schleppern mit Lastschaltgetriebe ist nur das Runterschalten erlaubt!
  • Der Schlepper muss mit einem Sturzbügel oder einer Sicherheitskabine ausgestattet sein
  • Wiegen der Schlepper mit Fahrer als Gewichtseinheit.
  • Außerhalb der abgesperrten Bahn darf nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.
  • Schlepper mit Zwillingsbereifung, sowie Terrabereifung werden nicht zugelassen.
  • Bei Standardbereifung ist nur eine Größe bis 900er Reifen zugelassen.
  • Anhängepunkt: TÜV-abgenommenes Zug Maul an serienmäßiger Befestigung ohne Umlenkung.
  • Zugmaulhöhe: für alle Klassen maximal 0,80m
  • Bei Gewichten an der Heckhydraulik hakt der Fahrer selbst am Bremswagen an.
  • Raupenschlepper, selbstfahrende Bau- und Arbeitsmaschinen, sowie alle Sonderfahrzeuge sind nicht zugelassen und können nur nach Absprache mit der technischen Abnahme, außerhalb der Wertung teilnehmen.
  • Arbeitsgeräte in der Fronthydraulik sind nicht erlaubt!
  • Hydraulische Oberlenker in der Fronthydraulik sind verboten.
  • Die Frontgewichte dürfen in den folgenden Klassen die vorgegebene Länge ab der Haube nicht überschreiten.
  • Standard-Klasse 1 bis 6 = 1,00m; Standard-Klasse 7 bis 8 = 1,20m; Standard-Klasse 9 und 10 = 1,40m
  • Gewichtüberschreitungstoleranz: bis max. 100kg
  • Das Verlieren von Gewichten oder ähnlichem während des Ziehens führt zur Disqualifikation.
  • Das „Einbuddeln“ zum Ende des Ziehens ist nicht gestattet. Bei Widersetzen wird der Teilnehmer disqualifiziert.
  • Die reale Motornenndrehzahl darf max. 2700 U/min nicht überschreiten!
  • Eine Drehzahlmessung wird nach Gegebenheit vom Veranstalter durchgeführt!
  • Den Anweisungen der Bahnordner ist unbedingt Folge zu leisten – sonst erfolgt eine Disqualifikation.
  • Nur ab Werk verbaute Anbauteile z.B. ESP, Turbolader, Ladeluftkühler, Düsen, usw. Wer mehr als 20% Leistung hat, als in den Papieren steht wird disqualifiziert.
  • In den Klassen 1 bis 4 (bis inklusive 4,5 t) darf nur mit Steigbegrenzer gestartet, unabhängig davon, ob ein Allradantrieb vorhanden ist.

Durch die Unterschrift bei der Anmeldung sprechen die Teilnehmer den Veranstalter von jeglichen Schadensersatzansprüchen frei. Den Teilnehmern ist bekannt, dass die Teilnahme auf eigene Gefahr erfolgt. Das Startgeld beträgt 20 € je Start und Fahrzeug in allen Klassen.
Bei einer Disqualifikation oder dem Verpassen einer Klasse erfolgt keine Erstattung des Startgeldes.

Im Startgeld ist das Wiegen (1x pro Klasse – Jedes weitere Wiegen kostet 5,00 €) und der Eintritt (auch zur Ackerbeat / Zeltfete) enthalten.

Nur ab Werk verbaute Anbauteile wie z.B. ESP, Turbolader, Ladeluftkühler, Düsen, etc. sind zugelassen.


Wer nachweislich mehr als 20% Leistung hat, als in den Papieren steht, wird disqualifiziert.

Das Regelwerk gilt auch für die Frauenklasse.