- Der Traktor muss ein Serientraktor sein und in der Optik seriennah sein.
- Der Motor muss äußerlich original (Hersteller) sein und muss durch den Hersteller in einem Serientraktor verkauft worden sein.
- Eine Aufladung ist auf einen (1) Turbolader begrenzt, es sei denn, das Fahrzeug wurde vom Hersteller mit mehreren Ladern ausgeliefert. Turbolader dürfen nicht offen liegen, sondern müssen entweder unter einer Metallmotorhaube positioniert sein oder mit einem 3mm Blech abgeschirmt werden.
- Zugmaulhöhe: für alle Klassen maximal 0,80m
- Jeder Traktor muss an einer leicht zugänglichen Stelle am Motor mit einem optischen Bezugspunkt versehen werden können, der die Messung der Drehzahl des Motors mit einem berührungslosen Drehzahlmesser zulässt.
- Steigbegrenzer sind für Schlepper Pflicht. Die Unterlenker können als Bestandteil der Steigbegrenzer genutzt werden, sie müssen jedoch mechanisch arretiert sein.
- Es dürfen nur die vom Hersteller vorgesehenen Kraftstoffe verwendet werden. Zusatzstoffe und Verbrennungsbeschleuniger sind nicht erlaubt.
- Das zulässige Gesamtgewicht laut Fahrzeugschein bzw. Fahrzeugbrief darf nicht überschritten werden.
- Die Basis des Traktors muss von einem vorderradgesteuerten Standardtraktor sein. Es ist äußerlich im Antriebsstrang kein markenfremdes Teil am Traktor erlaubt. (z.B. Kein John Deere Hinterteil mit einem IH Motor). Der Traktor muss das serienmäßige Aussehen behalten.
Jeder Starter muss sich im Zweifel einer technischen Überprüfung unterziehen! - Bei Turbomotoren muss ein sichtbares Kreuz im Auspuff, wenn möglich im senkrechten Teil, eingebaut sein. Bei mehr als 102 mm Innendurchmesser des Abgasrohres ist ein zweites Kreuz 45 Grad verdreht zu montieren. Die Kreuze, mit Abstand zueinander von max. 25 mm, dürfen jedoch nicht weiter als 250 mm zum Abgasgehäuse montiert sein. Dies muss mit M10 (8.8) Schrauben ausgeführt sein. Die Schraubenköpfe müssen sichtbar sein.
- Für alle Gewichtsklassen in dieser Gruppe gilt: Anhängerpunkthöhe 80 cm mit Öse
- Die Fahrzeuge müssen im weiteren den Grundsatzregeln der DTTO entsprechen!
- Der Traktor muss über ein Originales Getriebe verfügen. Schneller gemachte & Eigenbau Getriebe sind nicht zulässig und dürfen nicht teilnehmen.
Durch die Unterschrift bei der Anmeldung am Veranstaltungstag sprechen die Teilnehmer den Veranstalter von jeglichen Schadensersatzansprüchen frei. Den Teilnehmern ist bekannt, dass die Teilnahme auf eigene Gefahr erfolgt. Das Startgeld beträgt 20 € je Start und Fahrzeug in allen Klassen. Bei einer Disqualifikation erfolgt keine Erstattung des Startgeldes.
Im Startgeld ist das Wiegen und der Eintritt für den Starter des Ackerbeats enthalten.
Jeder Schlepper kann nur einmal pro Klasse starten.